Gaslöschanlagenwärter

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Nach den VdS-Richtlinien für Gaslöschanlagen ist von der Unternehmensleitung ein verantwortlicher Betriebsangehöriger sowie ein Stellvertreter zu benennen.

Diese müssen durch den Errichter in den Betrieb der Anlage eingewiesen worden sein und haben für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungs-
anweisungen des Errichters und der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.

Achtung: Die Schulung bei VdS ersetzt nicht die Einweisung durch die Errichterfirma an der je-weiligen Anlage vor Ort.

Die Überprüfungen müssen von Personen durchgeführt werden, die speziell für diese Arbeit ausgebildet und gründlich in ihre Pflichten eingewiesen wurden, sowie ein umfassendes Wissen über die Gaslöschanlage besitzen.

Im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen beschäftigte Personen müssen sorgfältig und regelmäßig vom Betreiber in die vor, während und nach einer Flutung zu treffenden Maßnahmen eingewiesen und darin ausgebildet werden. Solche Aufgaben können Betreiber verantwortungsvoll an persönlich und fachlich geeignete Gaslöschanlagenwärter delegieren.

Zielgruppen

Personen, die Gaslöschanlagen kontrollieren und die ggf. die Mitarbeiterschulung durchführen.

Inhalt

  • Grundlagen Feuerlöschanlagen
  • Funktionsweise von Gaslöschanlagen
  • Bauteile und Systeme
  • Eigenschaften von Löschgasen
  • Schutzziele von Gaslöschanlagen
  • Personenschutz und Personenunterweisung
  • Ansteuerung und Auslösung von Gaslöschanlagen
  • Erhaltung der Betriebsbereitschaft
  • Besichtigung der Demoanlagen
  • Bauliche Anforderung an Umfassungsbauteile
  • Druckentlastung

Termine

Köln

Kurs-Nr.

Datum

 

GLW 12/1

26.04.2012 - 27.04.2012

 

GLW 12/2

04.07.2012 - 05.07.2012

GLW 12/3

12.12.2012 - 13.12.2012

Teilnahmegebühr

840,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer

Beginn und Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr und endet am zweiten Tag um 15.30 Uhr.