Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen

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Aus den Landesbauordnungen ergibt sich für den Betreiber baulicher Anlagen die Verpflichtung, Brandschutztüren und -tore jederzeit funktionstüchtig zu halten. In diesem Lehrgang werden die Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und tore sachkundig* beurteilen zu können und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zu veranlassen. Darüber hinaus werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, Inspektionen an Feststellanlagen durchzuführen. (siehe auch die Informationen hier)

* „Sachkundig“ sind – laut Deutschem Institut für Bautechnik (DIBT) – Personen, die sich sachkundig gemacht haben, z.B. durch den hier beschriebenen Lehrgang.

Ziel des Lehrgangs

Die Teilnehmer erhalten die notwendige Sachkunde, um eine regelmäßige Überprüfung von Brand- und Rauchschutztüren und -toren durchzuführen. Ebenso wird die notwendige Sachkunde für die Inspektion von Feststellanlagen vermittelt.

Die Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer undefinedFachkraft für Feststellanlagen** mit Kompetenznachweis erfolgen.

** Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.

Zielgruppen

Sicherheits- und Brandschutzfachkräfte sowie Mitarbeiter von Instandhaltungsabteilungen

Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen
    • Rettungs- und Fluchtwege nach der Musterbauordnung
    • Beispiele aus den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
    • Notausgänge
    • Feuerschutztüren in Brandwänden, Komplextrennwänden und
      F 90-Wänden
    • Rauchschutztüren in Fluren
    • Gesetzliche und normative Festlegungen an Brandschutztüren und -toren
  • Sicherungseinrichtungen an Türen
    • Baurechtliche Grundsätze
    • Fluchttürsteuerung
    • Verriegelungseinrichtungen, elektrisch und mechanisch
  • Richtlinien für Feststellanlagen
    • Projektierung/Abnahme/periodische Überwachung
  • Bauartbedingte Funktionen von Brandschutztüren und -toren
    • Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz
    • Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen nach den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin
    • Begutachtung von Demonstrationsobjekten
  • Wartung von Brandschutztüren und -toren
    • Umfang der Wartung
    • Inspektion und Reparatur
    • Zeitlicher Abstand
    • Zulässige und unzulässige Arbeiten
    • Führen eines Wartungsbuches
    • Besondere Kriterien von 1- und 2-flügeligen Türen; Schiebetore und Rauchschutztüren

Termine

Köln

Kurs-Nr.

Datum

 

TUER 12/2

05.06.2012

TUER 12/3

10.09.2012

TUER 12/4

19.12.2012

Teilnahmegebühr

465,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer

Beginn und Ende

Der Lehrgang beginnt um 8.30 Uhr und endet gegen 17.30 Uhr.