Brandschutzhelfer, Selbsthilfekräfte

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Die Bildungsmaßnahme erfolgt in Übereinstimmung mit den Konzepten der Confederation of Fire Protection Association Europe (CFPA)

Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte sind in einem Betrieb für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, wenn in einem Unternehmen pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist.

Darüber hinaus sollen Brandschutzhelfer die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen, zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten, unterstützen.

Der Lehrgang vermittelt in Theorie und Praxis alles Wesentliche der erforderlichen Sofortmaßnahmen in einem Brandfall sowie notwendige Kenntnisse zur Brandverhütung.

Zu der erfolgreichen Teilnahme an diesem Lehrgang gehört eine praktische Löschübung. Aus Umweltschutzgründen werden die Löschübungen mit Was-ser- und CO2-Löschgeräten durchgeführt. Das Training findet im Freien statt. Wir empfehlen den Teilnehmern, wetterfeste Kleidung mitzubringen.

Der Lehrgang erfolgt in Übereinstimmung mit dem training project der Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA Europe) und endet mit einem schriftlichen Test. Bei bestandener Prüfung wird ein VdS- und ein CFPA-Lehrgangs-Zertifikat ausgehändigt.

Gesetzlich gefordert werden Brandschutzhelfer/Selbsthilfekräfte z.B. im Arbeitsschutzgesetz und in den Verkaufsstättenverordnungen einiger Bundesländer.

Zielgruppen

Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte in Betrieben tätig werden sollen.

Inhalt

  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Betrieblich organisatorischer Brandschutz
    • Kurzdarstellung von Brandschutzkonzepten
    • Brandschutzordnung nach DIN 14096
    • Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
    • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
    • Brandlasten
  • Besondere Risiken im Betrieb
    • Feuer- und Heißarbeiten
    • Tätigkeit von Fremdfirmen
    • Feuergefährdete Bereiche
    • Elektrische Anlagen
  • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
    • Unterstützen des Brandschutzbeauftragten
    • Kontrolle bei Feuer- und Heißarbeiten
    • Mitwirkung bei der Hausalarmierung
    • Bedienung von Brandschutzeinrichtungen
    • Mithilfe bei Rettung und organisierter Räumung
    • Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung
    • Sichern von Sachwerten
    • Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr
  • Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  • Verbrennungsvorgang
  • Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
    • Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecken
  • Test

Termine

Köln

Kurs-Nr.

Datum

 

BSH 12/1

24.05.2012

BSH 12/2

12.11.2012

Teilnahmegebühr

465,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer

Beginn und Ende

Der Lehrgang beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 17.30 Uhr.