Brandschutzbeauftragte
Der Brandschutzbeauftragte ist eine geschulte, vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Fragen des Brandschutzes unterstützen und beraten soll. So kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs.1 BGB, § 62 Abs.1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person delegieren – den Brandschutzbeauftragten (BSB).
Ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter kann nachhaltig zur Unternehmenssicherheit und damit zum Unternehmenserhalt beitragen. Oftmals wird er im Einzelfall aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung oder aufgrund von Sonderbauverordnungen (für Hochhäuser, Verkaufsstätten oder Industriebauten etc.) gefordert. Zudem empfehlen führenden Brandschutzorganisationen (vfdb – Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes) und CFPA (Confederation of Fire Protection Associations)
die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für viele Unternehmen
aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereichen. Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie hier.
Weiterhin können organisatorische Brandschutzmaßnahmen (z.B. Rauchverbot, Schweißerlaubnis, Brandschutzkontrollen etc.) sowie die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten eine positive Bewertung bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung finden.
Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.
Informationen zum Lehrgang
Der VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragte“ wird als zweiwöchiger Lehrgang durchgeführt. Er entspricht in Inhalt und Durchführung allen Anforderungen der vfdb-Richtlinien 12-09/01 und dem CFPA Europe Ausbildungsmodell. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Lehrgang bietet den Teilnehmern eine fundierte und praxisnahe Ausbildung für die vielseitige Funktion des Brandschutzbeauftragten.
Alle Lehrgangsreferenten sind ausgewiesene Fachleute aus der Praxis, z.B. aus Industrie, Ingenieur- und Sachverständigenwesen, Versicherungen oder Feuerwehren. Die Kurse finden in Gruppen mit üblicherweise nicht mehr als 25 Teilnehmern statt und können wochenweise einzeln belegt werden. Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein VdS-Zertifikat und ein CFPA-Diplom. Beide Dokumente werden in Deutschland nur von VdS Schadenverhütung vergeben.
Neben umfangreichen Lehrgangsunterlagen und einer Reihe von VdS-Publikationen erhalten alle Teilnehmer einen Datenträger mit einer großen Auswahl an VdS-Brandschutz-Richtlinien, -Merkblättern und -Sicherheits-vorschriften. Zusätzlich zum BSB-Lehrgang haben wir auch wir den speziellen Kurs „Brandschutzbeauftragte für Krankenhäuser“ im Angebot.
Regelmäßige Fortbildungen gemäß den Forderungen der vfdb 12-09/01 und der CFPA 11:2005 sind für jeden Brandschutzbeauftragten nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Dazu bieten wir diverse Fortbildungs- und Vertiefungslehrgänge an. Informationen hierzu finden Sie hier.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen und technische Bestimmungen
- Chemisch-physikalische Grundlagen des Verbrennungs- und Löschvorgangs
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Brandrisiken im Betrieb
- Brandgefahren durch elektrischen Strom
- Sofortmaßnahmen bei Brandausbruch
- Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen
- Brandschutzmanagement
- Kommunikation, Didaktik, Präsentation
- Praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
- Fallbeispiele in Gruppenarbeit
- Abschlussprüfung
Termine
Berlin |
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Kurs-Nr. |
Datum |
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BSB-B 12/1/2 2. Woche | 07.05.2012 - 11.05.2012 |
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BSB-B 12/2/1 1. Woche | 08.10.2012 - 12.10.2012 | |
BSB-B 12/2/2 2. Woche | 22.10.2012 - 26.10.2012 | |
Hannover |
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Kurs-Nr. |
Datum |
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BSB-H 12/1/1 1. Woche | 19.11.2012 - 23.11.2012 | |
BSB-H 12/1/2 2. Woche | 10.12.2012 - 14.12.2012 | |
Hamburg |
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Kurs-Nr. |
Datum |
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BSB-HH 12/1/2 2. Woche | 23.04.2012 - 27.04.2012 |
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BSB-HH 12/2/1 1. Woche | 27.08.2012 - 31.08.2012 | |
BSB-HH 12/2/2 2. Woche | 24.09.2012 - 28.09.2012 | |
Köln |
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Kurs-Nr. |
Datum |
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BSB-K 12/4/1 1. Woche - viertägig | 23.04.2012 - 26.04.2012 |
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BSB-K 12/4/2 2. Woche - viertägig | 29.05.2012 - 01.06.2012 | |
BSB-K 12/5/1 1. Woche | 18.06.2012 - 22.06.2012 | |
BSB-K 12/5/2 2. Woche | 02.07.2012 - 06.07.2012 | |
BSB-K 12/6/1 1. Woche - viertägig | 22.08.2012 - 25.08.2012 | |
BSB-K 12/6/2 2. Woche - viertägig | 05.09.2012 - 08.09.2012 | |
BSB-K 12/7/1 1. Woche | 24.09.2012 - 28.09.2012 | |
BSB-K 12/7/2 2. Woche | 08.10.2012 - 12.10.2012 | |
BSB-K 12/8/1 1. Woche | 05.11.2012 - 09.11.2012 | |
BSB-K 12/8/2 2. Woche | 19.11.2012 - 23.11.2012 | |
BSB-K 12/9/1 1. Woche | 26.11.2012 - 30.11.2012 | |
BSB-K 12/9/2 2. Woche | 10.12.2012 - 14.12.2012 | |
München |
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Kurs-Nr. |
Datum |
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BSB-M 12/1/1 1. Woche | 25.06.2012 - 29.06.2012 | |
BSB-M 12/1/2 2. Woche | 09.07.2012 - 13.07.2012 | |
BSB-M 12/2/1 1. Woche | 12.11.2012 - 16.11.2012 | |
BSB-M 12/2/2 2. Woche | 03.12.2012 - 07.12.2012 | |
Stuttgart |
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Kurs-Nr. |
Datum |
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BSB-S 12/2/1 1. Woche | 10.09.2012 - 14.09.2012 | |
BSB-S 12/2/2 2. Woche | 15.10.2012 - 19.10.2012 | |
Teilnahmegebühr
1.430,– pro Woche zuzüglich Mehrwertsteuer
Beginn und Ende
Die Lehrgänge beginnen an allen Orten in beiden Kurswochen Montag vormittags bzw. mittags und enden Freitag mittags, mit Ausnahme der Kölner Lehrgänge BSB-K-11-8, BSB-K-12-4 und BSBK-12-6. Diese Termine umfassen die gleiche Anzahl an Unterrichtseinheiten, sind aber auf 4 Tage jeweils von morgens bis abends komprimiert.
Unser Team beantwortet gerne Ihre Fragen.
Anmeldung
Sudiye Arigün
Tel.: +49 (0)221 7766-488
Inhalt u. Ablauf
Bernd Manning
Tel.: +49 (0)221 7766-169
Peter Gülden
Tel.: +49 (0)221 7766-485
Umsatzsteuerfrei
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Dieser Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit. Wenn Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer wünschen, vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung.
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Sonderfördermöglichkeit Baden-Württemberg:

