Brandschutzbeauftragte für Krankenhäuser

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Zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern haben
wir schon 1994 ein besonderes Ausbildungsprogramm geschaffen – also abweichend von dem auf den vorigen Seiten beschriebenen Lehrgang.
Grund dafür sind die doch teilweise sehr speziellen und anders gearteten Problemstellungen in Krankenhäusern und Kliniken aber auch in Heimen
und gleichartigen Einrichtungen. Hierzu zählen zum Beispiel die Brandschutz-schulung bzw. Unterweisung von Mit­ar­bei­tern ebenso wie die Vorsorge-maßnahmen für interne oder auch externe Gefahrenlagen.

Außerdem werden ebenso die allgemeinen Themen des Brandschutzes in diesem Lehrgang immer auf das „Objekt Krankenhaus“ fokussiert und auch die dort vortragenden Referenten haben „engste Berührung“ mit diesem Umfeld. Den Lehrgang führen wir gemeinsam mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) durch. Er findet in Gruppen von üblicherweise nicht mehr als 25 Teilnehmern statt. Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wird ein VdS-Zertifikat ausgestellt.

Inhalt

  • Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
  • Vorbeugender baulicher Brandschutz
  • Die Feuerwehren und andere für den Brandschutz zuständige Behörden
  • Didaktik und Methodik der Ausbildung
  • Brandschutzschulung und Information
  • Risikobewertung und Sicherheitsmaßnahmen
  • Gesetzliche und private technische Brandschutzbestimmungen
  • Wirtschaftliche Bedeutung des Brandschutzes
  • Vorbeugender anlagentechnischer Brandschutz
  • Brand- und Notfallmanagement bei internen und externen Gefahrenlagen
  • Einrichten und Betreiben von Baustellen
  • Fallbeispiel
  • Prüfung

Termine

Köln

Kurs-Nr.

Datum

 

BBK-K 12/1/2 2. Woche

16.04.2012 - 20.04.2012

 

Wiesbaden

Kurs-Nr.

Datum

 

BBK-WI 12/1/1 1. Woche

22.10.2012 - 26.10.2012

BBK-WI 12/1/2 2. Woche

26.11.2012 - 30.11.2012

Teilnahmegebühr

1380,- EUR pro Woche zuzüglich Mehrwertsteuer

Beginn und Ende

Die Lehrgänge beginnen in jeder Kurswoche montags um 12.45 Uhr und enden Freitag mittags.

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen

In der Regel wird im Zuge der Baugenehmigung oder nachfolgend die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gefordert.

Diese behördliche Forderung kann aus den in einigen Bundesländern existierenden Krankenhausbauverordnungen oder auch auf Grund der „besonderen Art und Nutzung“ aus der jeweiligen Landesbauordnung resultieren.

Darüber hinaus gelten neben dem Bauordnungsrecht die Regelungen des Arbeitsschutzrechtes, der Berufsgenossenschaften oder auch ganz allgemein die sogenannten Verkehrssicherungspflichten, nach der Rechtsfindung des  Bundesgesetzhofes.

Hinweis

Nach den im März 2009 novellierten vfdb-Richtlinien Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten ist die Empfehlung, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig.

Dazu sind folgende Aspekte zu betrachten:

  • Nutzung
  • Art und Menge der eingesetzten Stoffe
  • Mögliche Auswirkungen im Schadensfall
  • Sicherheitstechnische Kennzahlen, Verarbeitungsparameter
  • Zündquellen
  • Anzahl und räumliche Verteilung von Beschäftigten und Dritten im Betriebsbereich
    (Ortskenntnis, Mobilität und Ausbildungsgrad der Personen)
  • Brandschutzmaßnahmen

Wird für den betrachteten Betrieb eine Brandgefahr ermittelt, die über eine normale Brandgefahr hinausgeht – vergleichbar mit einer Büronutzung – sind besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich. Zur Umsetzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen sollte dann ein Brandschutzbeauftragter beauftragt werden.